Ausschuss für das Feststellungsverfahren im Zuge der Bestellung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng)

Der Ausschuss für das Feststellungsverfahren im Zuge der Bestellung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt stellt die folgende Prüfstoff-Übersicht zu Verfügung.