Rückständiger Grunderwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz mittels Bodensonderung

In den neuen Bundesländern sind zu DDR-Zeiten zahlreiche Grundstücke privater Eigentümer ganz oder teilweise für öffentliche Zwecke genutzt worden. Es fand weder ein Grunderwerb noch eine Enteignung statt. Teilweise wird auch heute noch diese Nutzung fortgesetzt. Auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes können die Rechtsverhältnisse an den in Anspruch genommenen Flächen bereinigt werden. Dies gilt für Grundstücke, die zwischen dem 9. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 für Verwaltungsaufgaben in Anspruch genommen wurden, den Verwaltungsaufgaben noch dienen und

  • Verkehrsflächen sind oder
  • für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe bebaut wurden oder
  • mit erheblichem baulichen Aufwand für die öffentliche Nutzung verändert wurden.

Die Bereinigung der Rechtsverhältnisse erfolgt vorrangig durch Eigentumsübergang auf den öffentlichen Nutzer. Der öffentliche Nutzer kann bis zum 30. Juni 2007 den Verkauf verlangen. Ab dem 1. Juli 2007 kann nur noch der private Eigentümer den Eigentumswechsel oder die Bestellung einer Dienstbarkeit fordern. Andere einvernehmliche Vereinbarungen und Vergleiche sind zulässig. Der Erwerb ist anstelle der klassischen notariellen Beurkundung mittels eines effektiven und kostengünstigen Verfahrens nach dem Bodensonderungsgesetz möglich. Als zuständige Behörde regelt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) das Eigentum durch Sonderungsbescheid. Bei der Bodensonderung werden teure Liegenschaftsvermessungen vermieden und durch einfachere vermessungstechnische Erfassungsarbeiten ersetzt. Die Eigentumsverhältnisse werden durch das zügige Verwaltungsverfahren abschließend bereinigt.

Den Antrag auf Bodensonderung in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz kann jeder öffentliche Nutzer und private Eigentümer beim LVermGeo stellen.