Aufgaben

Geobasisinformationssystem

Damit alle raumbezogenen Aktivitäten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden können, sind einheitliche Raumbezugsgrundlagen und topographische Grundinformationen notwendig. Diesem hohen Anspruch entsprechend stellt die Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (VermGeoG LSA) und mit Ansatz einer "'Agentur-Verwaltung" ein amtliches integriertes Geobasisinformationssystem bereit. Es besteht aus den Komponenten Geotopographie, Raumbezugsgrundlagen, Liegenschaften und Grundstückswertermittlung.

Geodateninfrastruktur

Als Geodateninfrastruktur werden die technologischen, politischen und institutionellen Maßnahmen verstanden, die sicherstellen, dass Methoden, Daten, Technologien, Standards, finanzielle und personelle Ressourcen zur Gewinnung und Anwendung von Geoinformationen zur Verfügung stehen. Die Geodateninfrastruktur bietet die Möglichkeiten einer offenen Kommunikationsplattform für Geodaten und ist geeignet den zur Zeit von Insellösungen geprägten Austausch der Geodaten zu vereinfachen. Um diese Vorteile zu nutzen, hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren den Aufbau einer Geodateninfrastruktur (GDI) in Deutschland beschlossen. Eine Geodateninfrastruktur enthält eine Geodatenbasis (GDB), ein Geoinformationsnetzwerk, Dienste und Standards. Die Geodatenbasis besteht dabei aus Geobasisdaten, Geofachdaten und deren Metadaten.

Der wesentliche Schritt zur Errichtung der Geodateninfrastruktur - noch vor technischen Aspekten des Datenaustausches - ist in der Schaffung einer Kommunikationsplattform, dem Geodatenportal mit Metadateninformationssystem zu sehen. Das Geodatenportal ermöglicht durch Bereitstellung verschiedener Geodatendienste die Nutzung der Geobasisdaten und der Geofachdaten. Zur Unterstützung der Datennutzung werden dem Nutzer Metadaten angeboten. Nach Auswahl der gewünschten Datenbestände wird anschließend über verschiedene Geodatenserver der Zugriff auf die dezentral vorliegenden Datenbestände ermöglicht. Das Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt wird über den Geodaten "Bus" Deutschland schließlich mit den Geodateninfrastrukturen des Bundes, der anderen Bundesländer und der Wirtschaft zu einem nationalen Netzwerk verknüpft.

Landesvermessung

Die Landesvermessung umfasst nach dem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt die Aufgaben:

Grundlagenvermessung

  • Schaffung Amtlicher Bezugssysteme
  • Einrichtung, Nachweis und Erhaltung von Festpunkten für Lage, Höhe und Schwere
  • Bereitstellung des Raumbezugs mit satellitengestützten Verfahren (SAPOS®)

Geotopographische Landesaufnahme

  • Geotopographische Landesaufnahme und Nachweis der geotopographischen Basisdaten im Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®),
  • Führung der Landesluftbildsammlung

Topographische Landeskartenwerke

  • Herstellung und Herausgabe der Topographischen Landeskartenwerke in unterschiedlichen Maßstäben in analoger und digitaler Form

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-rechtliche Register, in dem alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) des Landesgebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden.

Es hat zwei grundlegende Zweckbestimmungen:

  • Es ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach.
  • Es übt Basisfunktion für andere Bereiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbesondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und des Naturschutzes angemessen berücksichtigen (Basisinformationssystem).

Grundstückswertermittlung

Die Grundstückswertermittlung umfasst die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte gehören:

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Erstattung von Gutachten über
    • den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
    • ortsübliche Nutzungsentgelte (auf Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung),
    • den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau (auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes)
  • die Ermittlung von Bodenrichtwerten,
  • die Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten.

 Eine weitere wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist die Herausgabe eines Grundstücksmarktberichtes.

Bodenordnung

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) führt auf der Basis verschiedener Rechtsvorschriften Bodenordnungsverfahren vom Beginn bis zum Ende durch oder bereitet sie als Geschäftsstelle für Gemeinden und Umlegungsausschüsse komplett vor.

Welche Verfahren werden durchgeführt?

Im Rahmen der städtebaulichen Bodenordnung werden die

nach dem Baugesetzbuch durchgeführt und als zuständige Behörde das Eigentum durch den

nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz mittels Bodensonderung geregelt. Weiter wird bei

nach dem Vermögenszuordnungsgesetz mitgewirkt.