Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt stellt über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt die Bodenrichtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen flächendeckend für das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Mit dem kostenfreien Zugang stehen den Nutzern umfangreiche Suchfunktionen, eine Druckfunktion zum Erzeugen von Auszügen und eine Downloadfunktion zum Herunterladen erzeugter Auszüge zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte werden als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gemäß Baugesetzbuch in Bodenrichtwertzonen angegeben. Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet mit Grundstücken, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bauland oder auch baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Der Bodenrichtwert in bebauten Gebieten entspricht dem Wert, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustandes, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen. Ab dem Stichtag 31.12.2011 beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine Flächengröße von 4 Hektar. Hinsichtlich des Einflusses der Pachtverhältnisse beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland zu den Stichtagen 31.12.2012 und 31.12.2013 zusätzlich auf ein pachtfreies Grundstück. Ab dem Stichtag 31.12.2014 sind die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine verpachtete Fläche mit einer Restpachtdauer von 4 Jahren bezogen. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. in der Art der landwirtschaftlichen Nutzung, der Ackerzahl oder der Grünlandzahl) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen.
Die Erläuterungen zu den Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte geben Aufschluss über die Eigenschaften der Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie über ihre Schreibweise und die Angabe ihrer Grundstücksmerkmale.
- Erläuterungen zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte für Bauland
- Erläuterungen zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen


