Voraussetzung zur Nutzung des „Geodatendienstes“

Rechtsgrundlage

Nach § 13 Abs. 1 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) ist die Benutzung des Liegenschaftskatasters durch Dritte neben den Eigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass Eigentümerdaten Dritter nicht pauschal offengelegt werden, sondern nur insoweit, wie das geltend gemachte wirtschaftliche Interesse zielgerichtet konkretisiert ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26.02.2015, Aktenzeichen: 13 K 186.13) und dies im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO (Datenminimierung) steht.

Dies gilt auch für die Bereitstellung der Inhalte des Geobasisinformationssystems des Landes mit dem Geodatendienst des Landes über das Geodatenportal und Geodatennetzwerke (§ 21 Abs. 1 VermGeo).

Was bedeutet „berechtigtes Interesse“?

Das berechtigte Interesse des Nutzers kann öffentliche oder private Interessen beinhalten und ist durch sachliche Gründe bzw. konkrete Zwecke bei der Benutzung des Liegenschaftskatasters darzulegen.

Da der „Geodatendienst“ derzeit technisch bedingt nur anhand von administrativen Einheiten räumlich begrenzt werden kann, wobei die kleinste Einheit eine Gemarkung ist, ist das berechtigte Interesse flächendeckend für ALLE Liegenschaften in der begehrten räumlichen Begrenzung darzulegen.

In der Regel liegt für privatwirtschaftliche Nutzer kein flächendeckendes berechtigtes Interesse vor, sondern nur für hoheitliche Nutzer, wie z. B. Landkreise, Gemeinden, Landesverwaltungen, etc.

Was bedeutet „öffentliche Belange“?

Die Benutzung des Liegenschaftskatasters kann auch wegen einer Kollision mit den „öffentlichen Belangen“, wie z. B. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder der Landesverteidigung, versagt werden.

Prüfung der Voraussetzungen

Das LVermGeo prüft die rechtlichen Voraussetzungen und wägt anhand des angegebenen Benutzungszweckes zwischen den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Eigentümer und dem Informationszugang für die Allgemeinheit ab. Ein unbefugter Informationszugang oder bloße Neugier an schutzwürdigen Daten des Liegenschaftskatasters ist dabei ausgeschlossen.

Hinweis zu alternativen Nutzungswegen

  1. Abgabe digitale Daten
    Für die gewünschten Liegenschaften werden digitale Daten (z.B. im Datenformat NAS, Shape) des Liegenschaftskatasters kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich hier an die Geokompetenz-Center des LVermGeo oder nutzen den OZG-Onlinedienst im Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt.
  2. ALKIS®-WMS (kompakt) - mit personenbezogenen Daten
    Der kostenpflichtige Darstellungsdienst wird in einem GIS eingebunden und ruft neben den Informationen des Liegenschaftskatasters auch die Angaben zu den Eigentümern tagaktuell ab. Der Dienst wird auf den gewünschten Nutzungsbereich mit dargelegtem berechtigtem Interesse (z.B. Trassenverlauf) beschränkt und kann schriftlich über einen Vordruck im Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.

Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzerklärung des LVermGeo verwiesen.