Antrag auf Nutzung des Geodatendienstes Festpunkte
Auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) sind zur Nutzung des Geodatendienstes Festpunkte aktuell folgende Nutzer berechtigt:
Aufgabenträger des Landes Sachsen-Anhalt:
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIng);
- Kommunale Vermessungsstellen der kreisfreien Städte;
- Ämter für Landwirtschaft, Flurbereinigung und Forsten (ALFF).
jeweils ausschließlich nur zum Zweck der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung.
- zum Antrag
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Benutzung des Geodatendienstes Festpunkte.
Der vollständig ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax gesendet werden an:
Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 567-8585
Fax: 0391 567-8686
Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.