Geodatendienst Liegenschaftskataster

Service für Bürger, Kommunen, Landes-, Bundesbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster einen Service im Rahmen der eGovernment-Initiative des Landes bereit.

Mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster können aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte sowie aus dem Geobasisinformationssystem gedruckt werden.

Über das Internet können Gemeinden und Landkreise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Bundes- und Landesbehörden sowie andere Nutzer, die ein flächendeckendes berechtigtes Interesse haben, aktuelle Auszüge am eigenen Bildschirm einsehen sowie am Arbeitsplatz speichern und drucken. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen.


Anwendungsbereiche

Die Gemeinden und Landkreise können auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) den Geodatendienst Liegenschaftskataster für das Gebiet der Gebietskörperschaft zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemeinden, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Dabei drucken die Kommunen in ihren Service-Stellen (z. B. Bürger-Büro oder Bauamt) oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und reichen diese an Bürger, welche ein berechtigtes Interesse darlegen, weiter. Die Bürgeranfrage wird dazu vorab über den Geodatendienst Liegenschaftskataster an das LVermGeo gesendet. Dieses erzeugt den Auszug als registerführende Stelle, wobei das Internet als Transportmedium genutzt wird. Im Ergebnis können die Auszüge bei der Kommune oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sofort ausgedruckt und an den Bürger übergeben werden.

Bundes- und Landesbehörden können den Geodatendienst Liegenschaftskataster für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nichtgewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen.

Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVermIng als Aufgabenträger, Notare) mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen.

Privatwirtschaftliche Anwender können den Geodatendienst Liegenschaftskataster nur nützen, wenn u. a. ein flächendeckendes berechtigtes Interesse vom Antragsteller auf das beantragte Gebiet vorliegt. Der Zugang zum Geodatendienst Liegenschaftskataster kann technisch bedingt derzeit nur für Gemarkungen beschränkt werden. Daher kann ein Zugang für Nutzer nur realisiert werden, die ein flächendeckendes berechtigtes Interesse für die im Dienst einzuschränkenden Gebiete darlegen können. In der Regel liegt das nicht für privatwirtschaftliche Nutzer, sondern nur für hoheitliche Nutzer vor (Landkreis, Gemeinde, Landesverwaltungen, etc.) vor.