Auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) sind zur Nutzung des Geodatendienstes Liegenschaftskataster berechtigt:
Bundes-, Landesbehörden, öffentlich-rechtliche Fachnutzer oder privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckendem berechtigtem Interesse
- Zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben für eigene, nicht gewerbliche Zwecke
Gemeinden, Landkreise oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIng)
- Zur Abgabe von Auszügen an Dritte als Service für den Bürger
Gemeinden oder Landkreise
- Zur internen Verwendung für alle Liegenschaften in der Gebietskörperschaft
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIng)
- Zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung
Notarinnen und Notare
- Zur rechtmäßigen Amtsausübung
Der Geodatendienst Liegenschaftskataster kann derzeit technisch bedingt nur anhand von administrativen Einheiten begrenzt werden, wobei die kleinste Einheit eine Gemarkung ist.
Für die Nutzung des Geodatendienstes Liegenschaftskataster bestehen rechtliche Voraussetzungen. In der Regel fehlt privatwirtschaftlichen Anwendern das zur Nutzung des Geodatendienstes Liegenschaftskataster erforderliche flächendeckende berechtigte Interesse. Eine Beratung durch unsere Service-Kontaktadressen des LVermGeo wird bei Interesse an Auszügen aus dem Liegenschaftskataster oder ALKIS®-Daten daher empfohlen.