Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sorgt für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Seine hauptsächliche Aufgabe besteht darin, das Marktgeschehen zu beobachten und alle Erwerbsvorgänge auf dem Grundstücksmarkt zu erfassen und zu analysieren, um auf dieser Basis die für die Wertermittlung relevanten Daten abzuleiten.

Die Rechtsgrundlage für die Bildung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte enthält das Baugesetzbuch, dessen Bestimmungen in Sachsen-Anhalt durch die Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte konkretisiert sind. Auf dieser Grundlage ist in Sachsen-Anhalt ein regionaler Gutachterausschuss für Grundstückswerte als Einrichtung des Landes gebildet worden. Er führt die Bezeichnung "Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt".

Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem vorsitzenden Mitglied, bis zu fünf stellvertretend vorsitzenden Mitgliedern und weiteren, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind Bedienstete des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Die ehrenamtlichen Gutachter gehören verschiedenen Berufsgruppen (z. B. Architekten, Bausachverständige, Bankkaufleute, Immobilienmakler, land- und forstwirtschaftliche Sachverständige) an, um den vielseitigen Anforderungen der Grundstückswertermittlung einerseits und der Vielschichtigkeit der Grundstücksmärkte andererseits Rechnung zu tragen. Die Gutachter sind aufgrund ihrer Kompetenz persönlich bestellt und an Weisungen nicht gebunden.

Die Funktionen und die Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugewiesen worden.