GDI-DE - Geodateninfrastruktur Deutschland
Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinschaftliches Projekt von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Verwaltungsebenen länder- und ressortübergreifend durch standardisierte Dienste bereitzustellen. Sie ist zugleich der deutsche Beitrag zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).
Der Auftrag zum gemeinsamen Aufbau der GDI-DE wurde von den Chefs des Bundeskanzleramtes und der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 28. November 2003 erteilt.
Die aktuelle Verwaltungsvereinbarung (VV GDI-DE) zwischen Bund und Ländern regelt den Ausbau und Betrieb der GDI-DE. Sie wurde vom Bund und allen Ländern unterzeichnet und trat zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) vom 10. Februar 2009 bildet sowohl für den Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur als auch für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auf Bundesebene die rechtliche Grundlage.