Geokodierungsdienst

Der Geokodierungsdienst der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Der GeoWebDienst kann mit Attributen beschriebenen Objekten eine geografische Lage zuordnen.
Die Attribute, auch geografische Identifikatoren genannt, können z. B. postalische Adressen, geografische Namen oder auch Flurstückskennzeichen sein. Die geografische Lage wird als Ergebnis der Geokodierung durch Koordinaten beschrieben. Dabei können nicht nur Punktobjekte, sondern auch flächenhaft begrenzte Objekte z. B. über eine Koordinatenliste für das Umringspolygon verortet werden. Ein reverser Geokodierungsdienst ermittelt zu einer bekannten geografischen Lage die zugehörigen georeferenzierten Objekte.
Durch die Verwendung eines Geokodierungsdienstes als Ortssuchdienst in einer Geoanwendung wird eine gezielte Suche ermöglicht, die als Basisfunktionalität die Inhalte dieser Geoanwendung für eine raumbezogene Auswertung zugänglich macht. Dabei muss die Geoanwendung den fachlichen Kontext abbilden und die passende Nutzeroberfläche bereitstellen.

Geokodierungsdienst für Adressen und Geonamen

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten hat die AdV einen zentralen Geokodierungsdienst für Adressen und Geonamen entwickelt.
Wichtigste Datengrundlage dieses Geokodierungsdienstes sind die amtlichen Hauskoordinaten aus dem Liegenschaftskataster.
Die Daten werden durch die Katasterbehörden der Bundesländer gepflegt und umfassen einen Bestand von mehr als 21 Millionen adressierten Gebäuden in ganz Deutschland. Zusätzlich werden aus verschiedenen anderen Quellen die geografischen Namen in den Dienst übernommen und vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gepflegt.

Folgende Dienstetypen des Geokodierungsdienstes Adressen und Geonamen werden bereitgestellt:

  • Ortssuchdienst - Dienst, der den über geografische Identifikatoren gesuchten Objekten in Geoanwendungen eine Koordinate zuweist. Die Daten werden dabei nicht dauerhaft gespeichert.
  • Geokodierung - Dienst zur Zuweisung einer Koordinate von einzelnen oder massenhaften Objekten mit geografischen Identifikatoren mit dem Ziel der dauerhaften Speicherung z. B. bei der Bearbeitung von listenhaft erfassten Objekten.
  • Reverse Geokodierung - Dienst zur Ermittlung aller geografischen Identifikatoren mit räumlichem Bezug ausgehend von einer Koordinate (Punkt) oder eines umfassenden Gebietes (Rechteck, Polygon).

Um Anwendern die Implementierung des Geokodierungsdienstes zu erleichtern und die Weiterentwicklung nachhaltig zu sichern, verwendet der Dienst international standardisierte Schnittstellen.
Folgende durch das Open Geospatial Consortium (OGC) definierte Schnittstellen werden unterstützt:

  • OpenSearch GeoTemporal Service (OSGTS)
    Schnittstelle, die insbesondere auf die Integration in Webanwendungen optimiert ist,
  • Web Feature Service (WFS)
    Schnittstelle für komplexere Anwendungsfälle.

Ein Beispiel für die Implementierung des Geokodierungsdienstes unter einer nutzerfreundlichen Oberfläche, über die die Eingaben und Ausgaben gesteuert werden, ist der GeoCoder des BKG. Mit dieser Anwendung können massenhaft vorliegende Datenbestände auf einfache Weise geokodiert und für die Weiterverarbeitung aufbereitet werden.
Eine weitere Variante des Geokodierungsdienstes ist die Erweiterung (Plugin) QGIS BKG Geocoder, die in der Software QGIS angewandt werden kann.

Lizenzierung

Die Lizenzierung erfolgt gegen Entgelt über die Zentrale Stelle Geotopographie (ZSGT) im Auftrag sowie zu den Bedingungen und Produktspezifikationen der AdV gemäß der jeweils gültigen AdV-Gebührenrichtlinie.
Landesbehörden und –einrichtungen wenden sich bei Interesse bitte über das Kontaktformular an das LVermGeo. Der Geokodierungsdienst ist im Land Sachsen-Anhalt kostenfrei als Basisdienst nutzbar:

  • für Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Vollzugsaufgaben im Rahmen von Geoleistungspaketen,
  • mit Bezug auf § 16 „Nutzung“ und § 17 „Basisdienste“ E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) für die unmittelbare (alle Ressorts) und mittelbare Landesverwaltung (kommunale Gebietskörperschaften) sowie
  • zum Anbieten elektronischer Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Bundeseinrichtungen können den Geokodierungsdienst auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern kostenfrei nutzen. Sie wenden sich bitte an das Dienstleistungszentrum beim BKG.
Alle anderen Interessenten wenden sich bitte ebenfalls an das Dienstleistungszentrum des BKG.

Für Auskünfte steht Ihnen das:

Dienstleistungszentrum des BKG
E-Mail:
Telefon: 0341 5634-333
Fax: 0341 5634-415

gerne zur Verfügung.