Die Bodenrichtwerte werden als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gemäß Baugesetzbuch in Bodenrichtwertzonen angegeben. Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet mit Grundstücken, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bauland oder auch baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Der Bodenrichtwert in bebauten Gebieten entspricht dem Wert, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustandes, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen. Ab dem Stichtag 31.12.2011 beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine Flächengröße von 4 Hektar. Hinsichtlich des Einflusses der Pachtverhältnisse beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland zu den Stichtagen 31.12.2012 und 31.12.2013 zusätzlich auf ein pachtfreies Grundstück. Ab dem Stichtag 31.12.2014 sind die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine verpachtete Fläche mit einer Restpachtdauer von 4 Jahren bezogen. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. in der Art der landwirtschaftlichen Nutzung, der Ackerzahl oder der Grünlandzahl) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen.
Als Nutzer beim Geodatendienst Bodenrichtwerte können Sie einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte erzeugen. Der Auszug enthält den gewählten Kartenausschnitt mit dem amtlichen Bodenrichtwert.
Für alle Nutzer des Geodatendienstes Bodenrichtwerte besteht die Möglichkeit, aus dem Dienst heraus eine gebührenpflichtige schriftliche Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte online zu bestellen. Bei der schriftlichen Auskunft werden Ihnen die Merkmale der Grundstücke, auf die sich der betreffende Bodenrichtwert bezieht, erläutert. Bestandteil der schriftlichen Auskunft ist ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte.
Die Bodenrichtwerte werden in der Bodenrichtwertkarte präsentiert und veröffentlicht. Für die Darstellung der Bodenrichtwerte werden verschiedene Karten verwendet. Grundlage für die Präsentation der Bodenrichtwerte für Bauland ist die Liegenschaftskarte. Die Präsentation ist in den Maßstäben 1:1 000, 1:2 500, 1:5 000, 1:7 500 und 1:10 000 möglich.
Die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden auf der Grundlage von topographischen Karten präsentiert. Vergrößerungen bis über den Maßstab 1:10 000 sind möglich, dann auf Grundlage der Liegenschaftskarte.
Die Erläuterungen zu den Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte geben Aufschluss über die Eigenschaften der Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie über ihre Schreibweise und die Angabe ihrer Grundstücksmerkmale.
- Erläuterungen zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte für Bauland
- Erläuterungen zum Auszug aus der Bodenrichtwertkarte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
Darstellung forstwirtschaftlicher Flächen
Die Bodenrichtwerte für forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden landesweit über den angezeigten Link in einer PDF-Datei für den ausgewählten Stichtag dargestellt. Hier kann zwischen verschiedenen Stichtagen gewählt werden.
Navigieren über die Karte
Durch Klicken in die Übersichtskarte und Bewegen der Maus, bei gedrückter linker Maustaste, navigieren Sie an die gewünschte Position. Den angezeigten Maßstab können Sie durch Drehen des Mausrades verändern. Maßstabsveränderungen können Sie auch mit dem Kartennavigator vornehmen.
Umschalten von Bauland auf landwirtschaftlich genutzte Fläche
Links neben dem Grafikfenster können Sie zwischen den Bodenrichtwerten für Bauland und landwirtschaftlich genutzten Flächen umschalten.
Suche über eine Adresse
Alternativ stehen Ihnen für die Suche auch Adressfelder zur Verfügung, in denen Sie den Gemeindenamen oder Gemarkungsnamen, den Straßennamen und die Hausnummer des gesuchten Objektes eingeben können. Wählen Sie hierzu im Suchauswahlfeld zunächst Suche Bodenrichtwert über... aus und öffnen den Auswahldialog durch klicken auf Lagebezeichnung. Im sich öffnenden Fenster können Sie dann die gewünschte Adresse über Drop-Down-Boxen auswählen. Erst wenn Sie eine Gemeinde (oder Gemarkung) ausgewählt haben, können Sie die Straße und danach die Hausnummer auswählen.
Suche über eine Flurstücksbezeichnung
Die Suche über eine Flurstücksbezeichnung steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Wählen Sie im Suchauswahlfeld zunächst Suche Bodenrichtwert über... aus und öffnen den Auswahldialog durch klicken auf Flurstück. Im sich öffnenden Fenster können Sie dann das gewünschte Flurstück über Drop-Down-Boxen auswählen. Erst wenn Sie eine Gemarkung ausgewählt haben, können Sie die Flur und danach die Flurstücksnummer auswählen.
Suche über die Selektionsfunktion
Die Suche über die Selektionsfunktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Wählen Sie hierzu im Suchauswahlfeld zunächst Suche Bodenrichtwert über... aus und öffnen den Auswahldialog durch Klicken auf Selektion.
Die Suchmaske
Der Button Zurücksetzen löscht die bisher gespeicherten Selektionskriterien, während die Schaltfläche Schließen die Suchanfrage beendet und zur Anwendung zurück führt. Der Button Suchen führt die Suchanfrage unter Berücksichtigung der festgelegten Selektionskriterien aus.
In dieser Selektionsmaske können Sie über den Button ein Auswahlfenster öffnen. Über die angebotenen Drop-Down-Boxen können Sie die gewünschten Selektionskriterien auswählen und mit Hinzufügen übernehmen. Die Schaltfläche Abbrechen schließt hier das jeweilige Auswahlfenster wieder. Mit dem Button wird die im entsprechenden Fenster vorab markierte Auswahl wieder gelöscht.
Darstellung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Suchanfrage werden in einer Ergebnisliste angezeigt. Mit Hilfe der Button unterhalb der Ergebnisliste können Sie mit den Ergebnissen weiterarbeiten, z. B. diese in der Karte markieren, sie als PDF-Datei oder auch im Excel-Format ausgeben.
Drucken der Ergebnisliste
Durch Betätigung der Schaltfläche PDF können Sie die Ergebnisliste der Suchanfrage als Dokument im PDF-Format ausgeben. Nach dem Klick auf die Schaltfläche wird die PDF-Datei automatisch aus der Ergebnisliste erstellt. Sie können diese lokal auf Ihrem PC speichern oder öffnen und drucken. Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie einen PDF-Viewer.
Drucken eines Auszuges
Die Druckfunktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Erzeugen des Auszuges öffnen Sie das Menü Amtliche Nachweise. Nach Betätigen des Menüpunktes Auszug aus der Bodenrichtwertkarte wird der zu druckende Bereich in der Karte markiert und in dem sich öffnenden neuen Menüfenster kann z. B. das Papierformat und der benötigte Maßstab des Auszuges gewählt werden. Die Markierung des Druckbereiches in der Karte kann, je nach Bedarf, noch verschoben werden. Durch Betätigen des Button Erzeugen wird die Erstellung des Kartenauszuges ausgelöst. Es wird ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte des gewählten Bereichs im PDF-Format geöffnet. Sie können das Dokument nun drucken oder lokal speichern. Zum Betrachten und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie einen PDF-Viewer.
Systemvoraussetzungen für das Drucken von Auszügen
Für das korrekte Drucken von Auszügen sollten die folgenden Internet-/Browseroptionen eingestellt sein:
- Javascript: Aktiviert,
- Active Scripting: Aktiviert oder Eingabeaufforderung,
- Dateidownload: Automatische Benachrichtigung für Dateidownload aktiviert,
- Pop-up: Bei der Verwendung eines Pop-up-Blockers sollte dieser deaktiviert oder Pop-ups für diese Seite erlaubt sein.
Bestellen einer schriftlichen Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte
Wenn Sie eine schriftliche Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte benötigen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, diese online über den Geodatendienst Bodenrichtwerte direkt zu bestellen. Dazu betätigen Sie die Schaltfläche Schriftliche Auskunft bestellen links neben dem Kartenfenster und tragen Ihre Angaben in das dann erscheinende Bestellformular ein. Einige Einträge sind bereits automatisch ausgefüllt, bitte überprüfen Sie diese Angaben.
Nachdem Sie die Allgemeinen Hinweise zum Geodatendienst Bodenrichtwerte und die Nutzungsbedingungen sowie die Ihnen mit der Bestellung entstehenden Gebühren akzeptiert haben, senden Sie das Formular ab. Die schriftliche Auskunft wird Ihnen nach der Prüfung Ihrer Angaben zusammen mit dem Gebührenbescheid auf dem Postweg zugesandt.
Hinweise zur Handhabung
Im Geodatendienst Bodenrichtwerte sind zur Unterstützung Ihrer Arbeit Hilfefunktionalitäten hinterlegt. Dort sind umfangreiche Beschreibungen der einzelnen Komponenten der Anwendung dokumentiert. Auf der Startseite des Geodatendienstes ist unter dem Auswahlfeld Sonstiges unter Hilfe ein Handbuch hinterlegt. Oberhalb des Grafikfensters, in der Werkzeugleiste, wird Ihnen eine Hilfeseite zur Erläuterung der im Grafikfenster zur Verfügung stehenden Funktionalitäten angeboten.
Zusätzlich befinden sich auf verschiedenen Seiten des Geodatendienstes Hilfefunktionalitäten, welche die Bedienung der jeweils gerade genutzten Funktionalität erläutern, z. B. in den sich für die Suche und Selektion öffnenden Fenstern.
Hier können Sie durch Klicken auf das Fragezeichen eine neue Seite öffnen, in der die hier zur Verfügung stehenden Funktionalitäten erläutert werden. In Abhängigkeit vom Nutzerprofil stehen aufgrund gesetzlicher Beschränkungen nicht jedem Nutzer alle beschriebenen Funktionalitäten zur Verfügung.


